Plan- und Datenbestellung

Sie benötigen einen beglaubigten Planauszug für ein Bauprojekt oder einen digitalen Datensatz für Projektierungsarbeiten? Dann sind Sie hier richtig.

Bestell- und Lieferbedingungen

Bestellbedingungen
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Adressen sowie vollständig ausgeschriebene Vor- und Nachnamen für die Bearbeitung von Plan- und Datenbestellungen akzeptiert werden können.

Bearbeitungszeit 
Die Bearbeitungszeit für eine Bestellung beläuft sich nach dem Eingang der Bestellung auf ein bis zwei Arbeitstage. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung länger dauern.

Versand  
Sofern vom Kunden nicht anders gewünscht, wird die Bestellung mit normaler Post (A-Post) und auf Rechnung des Empfängers versendet.

Garantie
Wir garantieren eine exakte Ausführung der Bestellung gemäss den von Ihnen ausgefüllten Angaben. Der Kunde ist dennoch verpflichtet, einen Ausdruck der Bestellung bis zum Erhalt der bestellten Pläne aufzubewahren. Mit der Absendung der Bestellung senden wir eine Kopie der Angaben an die bei Lieferadresse angegebene E-Mail-Adresse.

Datenschutz
Mit dem Absenden der Bestellung erklären Sie sich einverstanden mit der Speicherung Ihrer Daten, die zur Bearbeitung der Bestellung übermittelt werden. Diese Daten werden ohne Ihre Einwilligung nicht weitergegeben.

Nutzungsbedingungen für Geobasisdaten des Kantons Basel-Landschaft

Nutzungsbedingungen als PDF

Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle kantonalen und kommunalen Geobasisdaten des Kantons Basel-Landschaft, die in den Anhängen 1 und 2 der kantonalen Verordnung über Geoinformation (SGS 211.58) aufgeführt sind.

Umfang
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt der Datenbezügerin oder dem Datenbezüger zu den nachstehenden Bedingungen ein nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der Geobasisdaten.

Voraussetzung
Voraussetzung für den Bezug und die Nutzung von Geobasisdaten des Kantons Basel-Landschaft bildet das Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen durch die Datenbezügerin oder den Datenbezüger.
Für beschränkt öffentlich zugängliche Geobasisdaten (Zugangsberechtigungsstufe B) ist zudem eine explizite Einwilligung zur Nutzung durch die GIS-Fachstelle oder durch die für die entsprechenden Geobasisdaten zuständige Stelle erforderlich.

Eigentum, Urheberrecht
Die Geobasisdaten gehen nicht in das Eigentum der Datenbezügerin oder des Datenbezügers über. Die Eigentums- und Urheberrechte verbleiben beim Kanton Basel-Landschaft oder bei der zuständigen Gemeinde.

Veröffentlichung, Quellenhinweis
Auf sämtlichen Plots und Publikationen, welche an Dritte abgegeben oder veröffentlicht werden, muss mit dem Vermerk "Geodaten des Kantons Basel-Landschaft" auf die Herkunft der Daten hingewiesen werden.
Bei Veröffentlichungen im Internet ist zudem die Aktualität der Daten explizit anzugeben.

Weitergabe
Die Weitergabe der Geobasisdaten durch die Datenbezügerin oder den Datenbezüger an Projektpartner ist unter Nennung der Quelle und der Beilage dieser Nutzungsbedingungen erlaubt. Dabei gehen alle Verpflichtungen der Datenbezügerin oder des Datenbezügers zusätzlich auf den empfangenden Dritten über.

Geobasisdaten der Zugangsberechtigungsstufe B dürfen, ohne besondere schriftliche Erlaubnis der Datenabgabestelle, nicht weitergegeben werden. Vorbehalten bleiben anderslautende gesetzliche Bestimmungen von einzelnen Fachbereichen (z. B. Leitungskatasterverordnung). Die bezogenen Geobasisdaten dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise entgeltlich weitergeleitet werden. Werden die Geobasisdaten in verarbeiteter Form weitergegeben, so darf nur der Anteil an der Verarbeitung, nicht aber an den Geobasisdaten veräussert werden.

Qualität
Die Datenbezügerin oder der Datenbezüger hat sich über die Aktualität, Qualität und Vollständigkeit der verwendeten Daten zu informieren. Es ist insbesondere zu beachten, dass die Dezimalstellen der Koordinatenwerte nicht die tatsächliche Genauigkeit der Geobasisdaten wiedergeben. Die Genauigkeiten der Geobasisdaten bewegen sich je nach Fachbereich und Örtlichkeit in verschiedenen Toleranzbereichen.
Über die Qualität der abgegebenen Geobasisdaten gibt das Datenbegleitdokument umfassend Auskunft. Weitere Informationen können im kantonalen Geoportal (www.geo.bl.ch) über den Suchdienst geoCat.BL abgefragt werden. Weitere Auskünfte erteilt die für die entsprechenden Geobasisdaten zuständige Stelle.

Rechtswirkung
Die abgegebenen Geobasisdaten entfalten keine Rechtswirkung. Massgebend bleiben die Originalpläne oder der originale Datensatz der zuständigen Stelle gemäss Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG, SR 510.62).

Haftung
Aus technischen Gründen kann die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten nicht garantiert werden. Die Datenabgabestelle und die für die entsprechenden Geobasisdaten zuständige Stelle lehnen die Haftung für allfällige Schäden ab, die bei direkter oder indirekter Benutzung der Daten entstehen könnten.

Datenschutz
Die Datenbezügerin oder der Datenbezüger sind für die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich.

Geschützter Zugang zu Geodiensten
Nutzerinnen und Nutzer mit einem geschützten Zugang zu Geodiensten des Kantons, dürfen den zugewiesenen Benutzernamen und das Passwort nicht an Unberechtigte weitergeben.

Gebühren
Die Gebühren richten sich nach den Bestimmungen der Gebührenverordnung vom 12. Januar 2010 für Geobasisdaten und Geodienste (SGS 211.57). Gesetzliche Grundlagen Im Übrigen gelten die Bestimmungen folgender Gesetze und Verordnungen:
  • Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (SR 510.62)
  • Verordnung des Bundesrates vom 21. Mai 2008 über Geoinformation (SR 510.620)
  • Kantonale Verordnung vom 17. Juni 2008 über Geoinformation (SGS 211.58)
  • Kantonale Gebührenverordnung vom 12. Januar 2010 für Geobasisdaten und Geodienste (SGS 211.57)

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Liestal.

Stand 09.04.2010

Gebührenverordnung


Die Preise richten sich nach der Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoGV) und den kantonalen Plantarifen.

Gebührenverordnung PDF

Auszug aus der GeoGV vom 12. Januar 2010 (Stand 1. Januar 2015)

§ 3  Datenbezug über eine Abgabestelle
a) Grundgebühr pro Bestellung einschliesslich des ersten Datensatzes: 150 Fr.
b) Für jeden weiteren Datensatz derselben Lieferung: 10 Fr.
 
§ 4 Folgende Leistungen werden zusätzlich nach Zeitaufwand verrechnet:

a) Besondere Beratungen
b) Leistungen, die über eine gewöhnliche Bereitstellung der Geobasisdaten hinausgehen
c) die Erstellung von Spezialprodukten aus den Geobasisdaten.

Die Abrechnung nach Zeitaufwand richtet sich nach den vom Regierungsrat festgelegten Stundenansätzen für Architekten- und Ingenieurverträge. 

§ 7 Gebühren für analoge Produkte 

(inkl. Qualitätskontrolle und Beglaubigung)

Papierplot A4 / A3
Erstes Exemplar: 70 Fr.
Weitere Exemplare: 7 Fr.
 
  • In den Gebühren inbegriffen sind die Kosten für die zusätzliche Planbeschriftung, das Papier, das allfällige Falten, die Verpackung und den Versand. 
  • Bei Abgabe des Planproduktes im PDF-Format anstelle eines Papierplots wird ein Rabatt von 20% gewährt. 
  • Die Aufbereitung von Spezialplänen nach individuellen Kundenwünschen wird nach Aufwand verrechnet. 
§ 8 Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist in den Gebühren nicht eingerechnet und wird zusätzlich erhoben.

Auszug aus ATVLK (Version 2.2 vom 2. Dezember 2019)
 
§ 7 GeoGV, Gebühren für Leitungskataster-Planauszüge
Die Gebühren für Leitungskataster-Planauszüge richten sich grundsätzlich nach § 7 GeoGV. Wird der Planauszug unterzeichnet und damit die Qualität, die Aktualität und die Vollständigkeit der Daten bestätigt, so können anlog zur beglaubigten Katasterkopie des Geometers zusätzlich 50 Franken berechnet werden. 


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