Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote der Jermann Ingenieure + Geometer AG (JAG) und aller Bestellungen des Kunden. Bei Auftragsabschluss werden sie vollumfänglich Vertragsbestandteil.

1. Geltungsbereich


Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit JAG geschäftliche Beziehungen pflegt. Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dinstleistungen von JAG und bei der Nutzung der Website bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen. 

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch JAG. 

Die aktuellen AGB sind unter www.jermann-ag.ch/agb publiziert.

2. Angebot / Vertragsabschluss


Die Gültigkeit ist drei Monate ab Angebotsdatum, sofern nicht anders vermerkt. 

Nimmt der Kunde ein Angebot innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums in seinem Namen oder als Vertretung eines Dritten an (sei dies mündlich oder schriftlich), wird er zum Auftraggeber. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und JAG als Auftragnehmerin kommt in diesem Fall direkt nach den gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches und des Obligationenrechts zustande. 

Allfällige zusätzliche Dokumente des Auftraggebers, die nach bereits erfolgter Annahme des Angebots mit vertragswirksamer Absicht an die Auftragnehmerin zugestellt werden, werden von dieser nicht anerkannt und bilden daher keinen Bestandteil des Vertrags. 

Ein Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde die angebotenen Dienstleistungen (Bsp. Plan- und Datenbestellungen auf der Website) in Anspruch nimmt. 

Die Bestimmungen der SIA-Norm 118 stellen ausdrücklich keinen Bestandteil des zustande gekommenen Vertrags dar.

3. Auftragsänderung


Auftragsänderungen müssen gegenseitig vereinbart und anerkannt werden. Preise und Termine werden allenfalls neu festgelegt.

4. Termine und Wartezeiten


Es gelten die im Angebot aufgeführten Ausführungstermine. Umtriebe und Wartezeiten, die ohne Verschulden von JAG eintreten, werden separat in Rechnung gestellt. Arbeiten, welche wegen schlechtem Wetter nicht ausgeführt werden können, werden wegbedungen. 

Wird die fristgerechte Erfüllung durch JAG, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt verunmöglicht, so ist JAG während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, kann JAG vom Vertrag zurücktreten. JAG hat dem Auftraggeber bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Dienstleistungen vollumfänglich zurückzuerstatten. 

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.

5. Entschädigung


Die Entschädigung der Leistungen der JAG erfolgt gemäss den jeweils vereinbarten Konditionen (mit allfälliger Teuerungsanpassung). Die Vergütungsart wird im Angebot festgelegt. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Satz zusätzlich in Rechnung gestellt. 

Eine angegebene Kostenschätzung ist unverbindlich. Lieferkosten und im Angebot nicht erwähnte Nebenkosten sind im Preis nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 

JAG ist berechtigt, nach dem jeweiligen Projektstand für erbrachte Leistungen Akontorechnungen zu stellen. Nach Abschluss aller Leistungen wird eine als solche bezeichnete Schlussrechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen


Die Bezahlung hat ab Rechnungsstellung innert 30 Tagen netto zu erfolgen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. JAG ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Vorauszahlung und Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nichtbezahlung innert Frist ist JAG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistungen nicht zu erbringen. 

JAG steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers eine weitere Dienstleistungserbringung zu verweigern. 

Bei erneuter/wiederholter Rechnungsstellung wegen Änderung des Rechnungsempfängers wird die Zahlungsfrist auf 10 Tage reduziert. 

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, fällt der Auftraggeber automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %. 

Ab der zweiten Mahnung schuldet der Auftraggeber eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung.

7. Falschbestellungen


Papierpläne: Falschbestellungen bleiben ohne Kostenfolge, wenn Pläne innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt an JAG retourniert werden. Andernfalls werden die ordentlichen Gebühren in Rechnung gestellt. 

Daten: Falschbestellungen bleiben ohne Kostenfolge, wenn innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt eine Neubestellung erfolgt. Ohne Neubestellung werden Aufwandskosten von CHF 50.00 verrechnet.

8. Verpflichtung zur Vertraulichkeit


JAG verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln. JAG ist indessen berechtigt, den Auftraggeber als Referenz anzugeben, soweit dieses Recht nicht durch schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben oder eingeschränkt wurde.

9. Aufbewahrung


JAG ist berechtigt, Auftragsunterlagen nach einer Dauer von zehn Jahren zu vernichten. Eine längere Aufbewahrung muss ausdrücklich vereinbart werden. Vorbehalten bleiben längere gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

10. Gewährleistung / Mängel


JAG bestätigt, durch eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden sowie allfällige Vermögensschäden ausreichend versichert zu sein. Eine allfällige Mängelrüge muss unverzüglich nach Entdeckung innert 10 Tagen schriftlich an JAG erfolgen. Dabei liegt die Beweislast beim Auftraggeber.

11. Datenschutz


Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser AGB. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist unter www.jermann-ag.ch/datenschutz publiziert.

12. Änderungen


Diese AGB können jederzeit geändert werden. Für den Auftraggeber gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Auftraggeber habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

13. Urheberrecht


Das jeweilige Angebot stellt das geistige Eigentum der JAG dar. Die Weitergabe des Angebotes an Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der JAG. Eine Weitergabe des Angebotes an Mitbewerber, auch nur in Auszügen, ist strikt untersagt.

14. Weitere Bestimmungen


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. 

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. 

Der Gerichtsstand ist Arlesheim BL, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht. 

Diese AGB treten ab sofort in Kraft. Sie gehen anderslautenden Konditionen und Bestimmungen, welche von Bestellenden übersandt worden sind oder sich auf deren Schriftstücken befinden, in jedem Fall vor. 



Arlesheim, 1. Oktober 2025